Familien sind soziale Gemeinschaften, bei denen finanzielle Einzelinteressen durchaus entgegengesetzt sein können. Gerade vor dem Hintergrund hoher Scheidungsraten und einer zunehmenden Zahl an Patchwork-Familien lassen sich Konflikte oft nicht vermeiden. Hierbei müssen insbesondere auch die wirtschaftlichen Fragen einer guten Lösung zugeführt werden. Fünf typische Fälle von vielen, bei denen wir unseren Mandanten erfolgreich zur Seite stehen konnten:

  • Ihr Verlobter entstammt einer Unternehmerfamilie, welche auf einem Ehevertrag besteht, der alle Ihre Rechte ausschließt.
  • Nach der Trennung entsteht die Frage, wieviel Unterhalt zu zahlen ist und wer die Wohnung übernimmt.
  • Im Scheidungsverfahren ist eine umfangreiche Vermögensauseinandersetzung vorzunehmen.
  • Nach der Scheidung stellt Ihre Exfrau überzogene Unterhaltsforderungen, die Sie nicht erfüllen können.
  • Das Sozialamt meldet sich bei Ihnen und verlangt Einblick in ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, weil Ihr Vater in eine Seniorenresidenz gezogen ist und die Rente nicht reicht.

Was tun?

Wir setzen uns für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen ein. Fragen des Familienrechts werden bei uns von Rechtsanwältin Martina C. Große-Wilde, Fachanwältin für Familienrecht, Bonn, bearbeitet. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung in diesem Bereich.

Mandanten, die wir regelmäßig im Familienrecht beraten

  • Ehemänner oder Ehefrauen
  • Betroffene von Streitigkeiten im familienrechtlichen Bereich
  • Kinder

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Familienrecht

Ob Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehevertrag – wir beraten und vertreten Sie, notfalls auch vor Gericht. Dabei haben wir immer auch die emotionale und wirtschaftliche Seite im Blick. Hier können Sie aus unserer langjährigen Erfahrung schöpfen.

Trennungsbegleitende Beratung

Wird eine Trennung überlegt, steht sie schon unmittelbar bevor oder ist sie bereits durchgeführt, bestehen bei den Eheleuten eine Vielzahl von Fragen. Schon wenn eine Trennung überhaupt angedacht wird, ist eine Beratung über die sich daraus ergebenden Folgen sinnvoll. Wir unterstützen Sie hierbei. Sie können nach Absprache Ihren Ehepartner auch zum Beratungstermin mitbringen. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Ein paar Krisentipps haben wir schon einmal zusammengestellt, damit Sie einen ersten Überblick haben. So profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Vertragsberatung

Wir beraten bei der Erstellung eines Ehevertrages. Schon im Vorfeld ist eine Beratung sinnvoll. Eine Beratung ist erst recht zweckmäßig, wenn schon der Entwurf eines Notarvertrages auf dem Tisch liegt. Insbesondere können Sie unsere Erfahrungen aus Streitfällen in die vertragliche Gestaltung einbringen. Verträge sind dazu da, gerade für den Streitfall Sorge zu tragen. Hier helfen „Schönwetterverträge“ nicht weiter. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Elternunterhalt

Zunehmend häufiger werden die Fälle, in denen die „Sandwichgeneration“ von den eigenen Eltern, etwa bei Pflegebedürftigkeit und geringer Rente, in Anspruch genommen wird. Gleichzeitig sind die eigenen Kinder noch in Ausbildung. Hier beraten und unterstützen wir Sie gegenüber den öffentlichen Stellen, die entsprechende Beiträge erhalten wollen. Die Abrechnung erfolgt entweder nach Zeitaufwand oder nach Gegenstandswert.

Außergerichtliche und gerichtliche Verfahren

In Scheidungsfällen versuchen wir immer, zuerst eine angemessene außergerichtliche Lösung zu finden. Gelingt dies einmal nicht, sind wir bereit, diese notfalls auch im Gerichtsverfahren durchzusetzen. Im Scheidungsverfahren, bei denen es nur um Scheidung und Versorgungsausgleich geht, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Die Abrechnung erfolgt nach Gegenstandswert. Haben Sie schon von der Online- Scheidung gehört? Wir wissen, was dahinter steckt und was Sie davon halten können.

Gut zu wissen

Der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ wird von der jeweiligen Anwaltskammer verliehen. Voraussetzung ist neben einer umfänglichen Spezialausbildung mit anspruchsvollen Klausuren auch ein erhebliches Maß an Erfahrung. Bevor man den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ führen darf, muss man nachweisen, dass man in den letzten 3 Jahren 120 familienrechtliche Fälle bearbeitet hat, von denen die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen. Auch nach der Verleihung des Titels muss man jährlich seine Fortbildung im Fachgebiet nachweisen. Bei einem Fachanwalt für Familienrecht ist ein familienrechtliches Problem in den besten Händen.

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bonn, Martina C. Große-Wilde, veröffentlicht regelmäßig Beiträge zum Familienrecht, unter anderem im „Handbuch für Selbstständige“, herausgegeben vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft, Bonn. Außerdem erläutert sie regelmäßig in Vorträgen die typischen Probleme im Zusammenhang mit Scheidung und Scheidungsfolgen.